Maschinenlesbarkeit
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Die Versalhöhe muss zwischen 2,5mm und 4,7mm liegen.
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Der Zeilenabstand darf in der Anschrift zwischen 1mm und 2,5mm betragen. Zwischen Zustellangabe und PLZ, Bestimmungsort darf es keine Leerzeile geben.
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Vom Ende eines Zeichens (Buchstabe oder Zahl) bis zum Anfang des nächsten Zeichens muss ein durchgehender Zwischenraum von mind. 0,2 bis höchstens 0,4 mm vorhanden sein. Der Abstand zwischen Ziffernblöcken und Wörtern muss 1mm bis 4mm betragen, was in der Regel ein oder zwei Leerzeichen entspricht.
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Bitte verwenden Sie eindeutige Schriften (Helvetica, Courier, Frutiger usw.) und keine Zier-, Kursiv- oder Schreibschriften. Keine Schattierungen, keine konturierten und keine Negativschriften.
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Die Anschrift muss in einen gleichmässigen, kräftigen Druck angebracht sein. Die dunkle Schrift muss sich eindeutig vom hellen Untergund abheben. Bei Angaben oberhalb der Anschrift, z.B. einer Vorausverfügung, müssen die Angaben hierzu ohne Leerzeile oberhalb der Anschrift stehen. Diese Angaben sollten zudem in deutlich kleinerer Schrift (Versalhöhen zwischen 1,5mm und 2,0mm), nicht länger als 10cm, nicht umrandet sein und linksbündig mit der Anschrift stehen.
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Für Auslandsanschriften gelten die gleichen Bestimmungen, wie für Inlandsanschriften. Zusätzlich ist jedoch folgendes zu beachten: der Bestimmungsort muss in Grossbuchstaben in der Schreibweise des jeweiligen Bestimmungslandes geschrieben werden. Die Länderbezeichnung steht als letzte Zeile in deutscher Sprache und Grossbuchstaben geschrieben.
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Bei Verwendung eines Firmenlogos muss der Anschriftenblock linksbündig geschlossen stehen. Schriftart, Schriftgrösse und -stärke müssen in der gesamten Anschrift einheitlich sein. Es dürfen ausschliesslich lateinische Schriftzeichen verwendet werden. Keine Unterstreichungen oder Umrandungen. PLZ und Bestimmungsort gehören in eine Zeile. Die Anschriftenlänge darf maximal 10cm betragen. Darunter dürfen keine weiteren Angaben stehen.